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Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss Bundesgesetz bei der direkten Bundessteuer bis zu 10’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern momentan noch selber festlegen. In einigen Kantonen besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, in anderen noch nicht.
Bankverbindung
Raiffeisenbank Sensetal
Die Mitte Bösingen IBAN: CH64 8080 8001 9195 7152 8